An der Ausschreibung beteiligte Cluster sind:
Weitere Informationen:
- Folgende Länder unterstützen diese Ausschreibung: Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Deutschland, Ungarn, die Niederlande, Türkei, Spanien, Schweden, Südkorea, Südafrika und Singapur. Partner aus anderen Eureka-Mitgliedsländern können sich ebenfalls an Projekten beteiligen, sie müssen ihre nationale Finanzierungsmöglichkeit aber eigenständig sicherstellen.
- Mögliche Anwendungsgebiete: New AI Capabilities, AI for Agriculture, AI for a Circular Economy, AI for Climate Response, AI for Cybersecurity, AI for eHealth, AI for Electronic Components and Systems, AI for ICT and applications, AI for Industry 4.0, AI for Low Carbon Energy, AI for Transport & Smart Mobility, AI for Safety, AI for Smart Cities, AI for Software Innovation, AI for Smart Engineering und viele mehr!
- Gefördert wird marktnahe Forschung, konkret "Experimentelle Entwicklung".
- Förderungen kommen aus den nationalen Agenturen bzw. Ministerien
- Das Konsortium besteht aus je einem unabhängigen Partner aus Österreich und mindestens einem Partner aus einem der oben genannten Länder. Im Projekt müssen Benefits für alle involvierten Partner gleichermaßen entstehen.
- In Österreich sind bei einer Einreichung in Basisprogramme ausschließlich Unternehmen einreichberechtigt. Universitäten und Forschungseinrichtungen können als Subauftragnehmer am Projekt beteiligt sein.
- Für größere österreichische Sub-Konsortien Wissenschaft-Wirtschaft empfehlen wir eine Beratung durch die FFG zur Auswahl der bestmöglichen Fördermöglichkeiten.
Details zur Ausschreibung finden Sie auch auf der internationalen Eureka Webseite.
Aktuelles:
Am 12. Mai 2021, 10:30 - 11:20 CEST wird ein Webinar zum AI Call 2021 mit Erfahrungsberichten und weiteren Informationen zu Eureka bei den SoftWareDays 2021 abgehalten.
Am 22. April 2021 organisieren die Eureka-Cluster CELTIC-NEXT, EUROGIA, ITEA, PENTA-EURIPIDES und SMART eine Brokerage-Veranstaltung. Dort können Sie ihre Projektideen vorstellen und auch andere Projektideen kennenlernen.
Informationen zur Einreichung:
Bis zum Stichtag der Einreichfrist, dem 28. Juni 2021, muss ein gemeinsamer Vollantrag des Konsortiums (FPP - Full Project Proposal) über das gemeinsame Cluster-Portal hochgeladen werden.
Die Projekteinreichung erfolgt über eine einfache Registrierung auf dem Portal, wo in der Folge die wichtigsten Punkte des Antrags über ein Online-Formular befüllt werden können. Es muss auch angegeben werden, bei welchem Cluster eingereicht wird (freie Auswahl), dieser wird die Betreuung des Projekts übernehmen. Zusätzlich kann die Dokumentversion der detaillierten Arbeitspakete hochgeladen werden.
Die Frist für die nationale Einreichung endet mindestens drei Monate vor Projektbeginn. Eine Beratung durch die FFG zur nationalen Einreichung und den damit verbundenen Fristen wird empfohlen. In Österreich ist dies ein Basisprogramm-Antrag via eCall .
Hinweis: Der Eureka-Antrag ist dem nationalen Antrag beizufügen. Um eine Eureka-Zuordnung zu erleichtern muss der Langtitel des nationalen Antrags unbedingt wie folgt lauten: "Eureka AI 2021 Projekttitel". Im Kurztitel des nationalen Antrags bitte: "Eureka Projektakronym" anführen. Es ist auch darauf zu achten, dass der nationale Antrag soweit möglich den gleichen Projekttitel enthält wie der internationale Eureka-Antrag.
Information und Partnersuche:
Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig Ihre Eureka-Ansprechpartner*innen in der FFG, wir unterstützen Sie gerne!
Auf dem gemeinsame Cluster-Portal können zur Partnersuche Technologieangebote und Technologieanfragen hochgeladen werden. Darüber hinaus unterstützt Sie das Enterprise Europe Network (EEN) in Österreich gerne bei der Partnersuche.
Förderung:
- Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln und nach nationalen Richtlinien (in Österreich FFG-Richtlinien).
- In Österreich gelten die jeweiligen Ausschreibungsleitfäden und der Kostenleitfaden der FFG.
- Die Förderung für Unternehmen bei einer Einreichung in den Basisprogrammen erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse (ausgenommen große Unternehmen!), vorausgesetzt internationaler Kooperation.
Die Förderintensität für Unternehmen beträgt:
- Kleine Unternehmen max. 60 %
- Mittlere Unternehmen max. 50 %
- Große Unternehmen max. 50 % (Mix aus nicht rückzahlbarem Zuschuss und Darlehen)
Erwarteter Projektstart: Frühjahr 2022.